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Bilanzierung der Abfertigungsauslagerung
Abfertigungs- und Jubiläumsgeldversicherung ohne Rückkauf
1. Steuerliche Grundlage der Abfertigungsauslagerung
a) Steuerliche Grundlage der Abfertigungsauslagerung in eine Versicherung ist der . Werden die Abfertigungsansprüche auf eine Versicherung übertragen, bewirkt diese Übertragung bei unwiderruflicher Zweckwidmung den Entfall der Aktivierung eines Anspruches gegenüber der Versicherung, den Entfall der fortgesetzten Bildung einer Rückstellung für Abfertigungsverpflichtungen sowie den Entfall der Wertpapierdeckungspflicht. Dasselbe gilt auch bei Auslagerung der Jubiläumsgeldverpflichtungen (Rz. 3369 a Pkt. 1 des Erlasses).
b) Dankenswerterweise ist das Finanzministerium mit dieser Erlassregelung auf steuerlicher Ebene einem langjährigen Wunsch der Wirtschaft gefolgt, für die Abfertigungen ebenso einen externen insolvenzsicheren Durchführungsweg der Ansammlung wie für Betriebspensionen zu eröffnen. Der Erlass liegt aber auch auf der Linie der Bestrebungen einer „Abfertigung neu", die nur mehr externe Ansammlungen vorsieht.
c) Der Vollständigkeit halber soll erwähnt werden, dass auf steuerlicher Ebene eine Erledigung des Finanzministeriums vorliegt, die eine derartige Auslagerung auch auf Pensionskassen zulässt...