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Das Spannungsverhältnis zwischen Empfängerbenennung, freier Beweiswürdigung und Schätzung
Wichtiger Aspekt bei Betriebsprüfungen
In meinem kürzlich erschienenen SWK-Artikel betreffend die steuerliche Abzugsfähigkeit von Auslandsprovisionen aus dem Blickwinkel der Betriebsprüfung wurde auf das Spannungsverhältnis zwischen den §§ 184, 167 Abs. 2 und 162 Abs. 2 BAO nicht eingegangen. Da dieser Aspekt im Rahmen von Betriebsprüfungen bedeutsam sein kann, erscheint es zweckmäßig, hierauf näher einzugehen.
Spannungsverhältnis zwischen § 162 (Empfängerbenennung), § 167 Abs. 2 (freie Beweiswürdigung) und § 184 BAO (Schätzung)
Insoferne eine Aufforderung zur Empfängernennung gemäß § 162 BAO zu Recht erfolgt ist, besteht grundsätzlich nur mehr die Möglichkeit der Anerkennung der Betriebsausgaben bei erfolgter Nennung der Empfänger oder die gesetzlich vorgesehene Nichtanerkennung bei unterlassener Empfängernennung. Für eine Schätzung von Betriebsausgaben gemäß § 184 BAO, die einer Teilanerkennung der Provisionen gleichkommen würde, bleibt somit kein Spielraum.
S. S 589Eine besondere Situation kann jedoch dann eintreten, wenn bei Zwischenschaltung von Briefkastenfirmen oder ähnlichen Gesellschaften mehrere verschiedene Empfänger vorliegen, die als verdeckte Empfänger hinter einer zwischengeschalteten Gesellschaft stehen, und nur ein Teil dieser Empfänger - sei es ...