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Sparbuchschenkung
Sparbuchschenkung (§ 15 Abs. 1 Z 19 ErbStG)
Übergibt der Vater seinem Sohn ein Sparbuch, damit dieser davon Abhebungen tätigen könne, dann sind diese Schenkungen steuerfrei. Es liegen keine Barabhebungen durch den Vater und nicht steuerfreie Schenkungen von Bargeldbeträgen an den Sohn vor. Auch wenn ein Sparbuch nach einer Abhebung wieder zurückgegeben wird, so wurde die Forderung gegen die Bank schenkungsweise übertragen. Damit ist auch die Behebung eines Teilbetrages eines Sparbuches von der Schenkungssteuer befreit ().