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Liebhaberei bei Kapitalgesellschaften
Liebhaberei bei Kapitalgesellschaften (§ 8 Abs. 2 KStG)
Inländische Kapitalgesellschaften können grundsätzlich keine außerbetriebliche Sphäre haben, da nach § 8 Abs. 2 KStG alle Einkünfte solche aus Gewerbetrieb sind. Diese Bestimmung gilt aber nur für inländische Gesellschaften, die nach dem Handelsrecht buchführungspflichtig sind. Ausländische Kapitalgesellschaften, die im Inland keine Betriebsstätte haben, zählen nicht dazu. Daher ist bei ausländischen Kapitalgesellschaften auch die Annahme von Liebhaberei möglich (BFH , I R 14/01 in BB 2002, 815 f.).