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Verlustübernahme durch Gesellschafter kein Entgelt
Verlustübernahme durch Gesellschafter kein Entgelt (§ 1 UStG)
Keine Leistung eines Engeltes liegt regelmäßig vor, soweit ein Gesellschafter aus Gründen, die im Gesellschaftsverhältnis begründet sind, die Verluste der Gesellschaft übernimmt, um ihr die weitere Tätigkeit zu ermöglichen (BFH , V R 65/00 in BB 2002, 1246).