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Veräußerung eines Geschäftswertes nach Betriebsaufgabe
Veräußerung eines Geschäftswertes nach Betriebsaufgabe (§ 24 EStG)
Der Betrieb einer Apotheke wurde aufgegeben und dabei wurden die stillen Reserven erfasst, ohne den Firmenwert einzubeziehen. Dies erfolgt zu Recht, da nach der Rechtsprechung des BFH ein originärer wie ein derivativer Firmenwert bei einer Betriebsaufgabe nicht anzusetzen ist, weil ein solcher nicht privatisierbar ist. Denn ein Firmenwert kann nicht ins Privatvermögen durch Erklärung überführt werden, weil er nur in einem Betriebsvermögen denkbar ist. Wird ein solcher Firmenwert dennoch nach der Aufgabe veräußert, so ist dieser Vorgang steuerlich nicht begünstigt, weil er weder Teil eines Aufgabegewinnes noch eine Veräußerung der wesentlichen Grundlagen eines Betriebes darstellt (BFH , X R 56/99 in BB 2002, 917 f.).