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Entnahme und Schenkung Zinsen nicht abzugsfähig
Entnahme und Schenkung - Zinsen nicht abzugsfähig (§ 20 EStG)
Verpflichtet sich der beherrschende Gesellschafter einer Personengesellschaft, seinem Kind einen Geldbetrag zu Lasten seines Gesellschafterkontos unter der Bedingung zu schenken, dass der Geldbetrag der Gesellschaft gleich wieder zur Verfügung gestellt wird, so sind die Zinsen nicht abzugsfähig. Dies gilt auch bei längeren Abständen zwischen Schenkung und Darlehensvertrag, wenn zwischen den Verträgen eine sachliche Verknüpfung besteht (BFH , VIII R 46/00).