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Rechtsanwalt: Bürgschaft
• Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, dass die Unterstützung eines Klienten bei der Kreditbeschaffung (durch Übernahme einer Garantenstellung) nicht mehr der freiberuflichen Tätigkeit eines Rechtsanwaltes zuzurechnen ist. Ein mittelbarer Zusammenhang zwischen der Bürgschaftsübernahme und der (erhofften) weiteren Beauftragung als Rechtsanwalt reicht demnach nicht aus, um eine betriebliche Veranlassung zu begründen. - (§ 4 Abs. 4 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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