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SWK 17, 10. Juni 2002, Seite S 505

Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Werner Wiesner und Walter Schwarzinger

Zum Übergang einer Firmenwertabschreibung

UmS 113/17/02: Die GmbH-A (Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr) hatte auf Grund einer Konzernverschmelzung als übernehmende Körperschaft 1993 das erste Fünfzehntel der Firmenwertabschreibung gem. § 3 Abs. 2 Z 2 UmgrStG (i. d. F. vor dem StruktAnpG 1996) geltend gemacht. Die GmbH-A wurde zum errichtend auf die GmbH-B & Co KG umgewandelt, an der neben der Komplementär-GmbH-B als Arbeitsgesellschafterin die GmbH-C als hundertprozentiger substanzbeteiligter Kommanditist beteiligt war. Auf Grund eines Umgründungsplans trat der KG ebenfalls zum in Form eines Zusammenschlusses ein weiterer Kommanditist bei. Wem stand und steht die Firmenwertabschreibung nach den Umgründungen zu?

Antwort: Die bis 1996 steuerwirksame Firmenwertabschreibung gem. § 3 Abs. 2 Z 2 UmgrStG (s. , URS 36 und , URS 39) konnte im Rahmen von Verschmelzungen, Umwandlungen oder Aufspaltungen von den Rechtsnachfolgern infolge ihrer Stellung als Gesamtrechtsnachfolger fortgesetzt werden. Im Falle der errichtenden Umwandlung zum konnte die GmbH-A das zweite Fünfzehntel zu Lasten des Gewinnes ihres letzten (mit dem Umwandlungsstichtag end...

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