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SWK 5, 10. Februar 2002, Seite S 180
Angabe des Organträgers
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Angabe des Organträgers Wenn die Körperschaft Organgesellschaft ist, ist der Organträger (die Organobergesellschaft) anzugeben. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr ist der Stichtag des Wirtschaftsjahres des Organträgers anzugeben. |