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Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Einkünfte aus nichtselbständiger
Arbeit
Es ist nicht notwendig und von Seiten des Finanzamtes auch gar
nicht erwünscht, dass Sie der Einkommensteuererklärung Lohnzettel (Formular L 16)
beilegen, weil die Arbeitgeber verpflichtet sind, die Lohnzettel direkt an die
Finanzverwaltung zu schicken. Das Finanzamt speichert die in den von den Arbeitgebern
eingesandten LohnzettelnS. S 145 enthaltenen Daten und verwendet bei der Ausstellung
des Steuerbescheides nur diese Daten. Die Angaben auf den Lohnzetteln, die Sie eventuell
der Steuererklärung beilegen, sind für das Finanzamt
uninteressant.
Trotzdem ist zu empfehlen, dass Sie sich von den
Arbeitgebern die Lohnzettel geben lassen und diese zu der bei Ihnen bleibenden Kopie der
Steuererklärung nehmen, damit Sie den Überblick über Ihre steuerpflichtigen Einkünfte
behalten. Das Finanzamt gibt im Einkommensteuerbescheid bekannt, welche steuerrelevanten
Daten (steuerpflichtige Bezüge, anrechenbare Lohnsteuer usw.) in den Lohnzetteln von den
Arbeitgebern gemeldet und im Einkommensteuerbescheid berücks...