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SWK 5, 10. Februar 2002, Seite S 141
Zusätzliche Angaben
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Zusätzliche Angaben Auf Seite 2 der Steuererklärung sind nun alle jene Begünstigungen anzuführen, die bei den betrieblichen Einkünften (Land- und Forstwirtschaft, Selbständige Arbeit und Gewerbebetrieb) abgesetzt worden sind. Es sind dies im Einzelnen • Kennzahl 445 Forschungsfreibetrag (siehe dazu auf Seite S 126) • Kennzahl 401 Aus- und Fortbildungskosten (siehe dazu auf Seite S 111) • Kennzahl 402 Bildungsfreibetrag (siehe dazu auf Seite S 111 und S 128) • Kennzahl 487 Investitionsfreibetrag (siehe dazu auf Seite S 111 f.) • Kennzahl 403 Eigenkapitalzuwachsverzinsung (siehe dazu auf Seite S 128; zur Erfassung des Sondergewinnes mit 25% siehe Punkt 14 der Ausfüllhilfe) • Kennzahl 447 Übertragungsrücklage (siehe dazu auf Seite S 106 f.) • Kennzahl 489 Vorsorge für Abfertigungen, Pensionen, Jubiläumsgelder (siehe dazu auf Seite S 112 ff.) • Kennzahl 404 Lehrlingsfreibetrag (siehe dazu auf Seite S 128). S. S 142Die Angaben unter den Kennzahlen 491 und 492 dienen der Zusammenarbeit der Finanzverwaltung mit der Sozialversicherung (siehe Anlage 2 zum Bauern-Sozialversicherungsgesetz, BSVG). |