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SWK 5, 10. Februar 2002, Seite S 132

Alleinerzieherabsetzbetrag


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Alleinerzieherabsetzbetrag
Wenn Sie Alleinerzieher sind, steht Ihnen der Alleinerzieherabsetzbetrag von ebenfalls 5.000 S zu. Als Alleinerzieher gelten Sie, wenn Sie nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe-)Partner lebten und für mindestens sieben Monate für mindestens ein Kind (§ 106 Abs. 1 EStG) Familienbeihilfe bezogen haben.


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