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SWK 5, 10. Februar 2002, Seite S 206

Verantwortung für die Richtigkeit der USt-Erklärung


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Verantwortung für die Richtigkeit der USt-Erklärung
Nach der Rechtsprechung des VwGH ist derjenige, der die Steuererklärung unterschreibt, in erster Linie für deren Richtigkeit finanzstrafrechtlich verantwortlich.


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