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Verordnungsentwurf der FMA zur Mitarbeiterkategorien- und Nachweis-Verordnung
Am veröffentlichte die FMA einen Entwurf der Mitarbeiterkategorien- und Nachweis-Verordnung (MiKaNa-V). Der vorliegende Entwurf trifft Regelungen über Kategorien von Mitarbeitern, die bei Kreditinstituten (KI) mit dem Anbieten und Abschließen von Hypothekar- und Immobilienkreditverträgen befasst sind. Art 9 der Richtlinie 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher (Mortgage Credit Directive, MCD) soll damit in nationales Recht umgesetzt werden.
Gesetzliche Grundlage des gegenständlichen Verordnungsentwurfs ist § 33 Abs 2 BWG. Dieser normiert, dass die FMA durch Verordnung die Mindestanforderungen an Kenntnisse und Fähigkeiten der Mitarbeiter sowie die Differenzierung der Kategorien von MitarbeiternS. 408 festzulegen hat. Die FMA hat ferner die Art, den Umfang und die Periodizität des Nachweises dieser Kenntnisse und Fähigkeiten zu konkretisieren.
Gemäß Verordnungsentwurf müssen KI ihre Mitarbeiter in drei Kategorien einteilen. Innerhalb dieser Kategorien müssen unterschiedliche Mindestanforderungen an Kenntnisse und Fähigkeiten über Kreditprodukte, Rechtsvorschriften, Bewertung von Sicherheiten etc festgelegt werden. Die KI haben darüber eine Evidenz zu führen und müssen die ...