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SWK 5, 10. Februar 2002, Seite S 131
Angaben zu bezugs-/pensionsauszahlenden Stellen
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Angaben zu bezugs-/pensionsauszahlenden Stellen Dabei sind für jedes Dienstverhältnis Name und Anschrift des Dienstgebers bzw. der Pensionsstelle anzugeben. Die Vorlage von Lohnzetteln ist nicht erforderlich. Weiters ist anzukreuzen, ob Bezüge aus einer gesetzlichen Kranken-Unfallversicherung, Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe, Überbrückungshilfe für Bundesbedienstete, Entschädigungen für Truppenübungen etc. oder rückgezahlte Sozialversicherungsbeiträge oder Bezüge aus dem IESG-Fonds bezogen wurden. |