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SWK 5, 10. Februar 2002, Seite S 183

Wartetastenverluste (Kennzahl 638)


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Wartetastenverluste (Kennzahl 638)
Entsteht oder erhöht sich durch gewinnmindernd geltend gemachte Investitionsfreibeträge (siehe Seite 111) ein Verlust, so ist der Verlust insoweit weder ausgleichsfähig noch vortragsfähig. Ein solcher Verlust ist mit späteren Gewinnen aus diesem Betrieb frühestmöglich zu verrechnen.


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