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Arbeitszimmer Betriebsprüfer
• Der Mittelpunkt der Tätigkeit eines Arbeitnehmers bestimmt sich danach, wo er für den Fall, dass kein Außendienst versehen wird, regelmäßig tätig wird. Dies ist aber bei einem Betriebsprüfer zweifellos seine Dienststelle beim Finanzamt. - (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988), (Abweisung)
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