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Verfahren: Zeugen
• Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Aufgabe des Abgabepflichtigen, im Ausland lebende Geschäftspartner, die als Zeugen vernommen werden sollen, stellig zu machen. - (§ 183 Abs. 3 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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