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Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht
Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort
Umwandlungsbedingtes Ausscheiden eines Minderheitsgesellschafters
UmS 138/35/ An der ABC-GmbH sind A zu 50 %, B zu je 40 % und C zu 10 % beteiligt. Die
36/02: Gesellschafter A, B und C sind für die errichtende Umwandlung der GmbH. Können A und B dabei den C gegen seinen Willen von der Umwandlung ausschließen und kann B die 10 % einschließlich des entsprechenden Verlustvortragsanteiles übernehmen?
Antwort: Auch im Falle einer errichtenden Umwandlung kann eine Gesellschaftermehrheit von mindestens 90 % der Nennanteile den oder die Minderheitsgesellschafter von der Teilnahme an der Umwandlung ausschließen (vgl. dazu Kalss, Verschmelzung - Spaltung - Umwandlung, 585). C erwirbt dadurch einen Abfindungsanspruch, der von der übernehmenden Personengesellschaft als Rechtsnachfolgerin zu befriedigen ist. Der untergehende Anteil des C kann nach der Judikatur ( a = URS 172, bzw. h = URS 173) nur quotenmäßig auf die verbleibenden Gesellschafter übergehen, sodass dem A 5,56 % (50 ./. 90 . 100) und dem B 4,44 % (40 ./. 90 . 100) zukommen und die beiden an der nachfolgenden Personengesellschaft insgesamt mit 55,56 % bzw. 44,44 % beteiligt sind.
Vortragsfähige Verluste der übertragenden GmbH gehen nach Maßgabe der Voraussetzungen des