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Schätzung: Sicherheitszuschlag
• Sachverhaltsfeststellungen über erzielte, aber nicht erklärte Einkünfte eines Jahres berechtigen zur Festsetzung eines Sicherheitszuschlages für dieses Jahr, nicht aber für ein nachfolgendes Jahr. - (§ 184 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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