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Ausgewählte Fragen zur verdeckten Gewinnausschüttung
Keine Maßgeblichkeit der Handelsbilanz - Formmängel - Vorteilsausgleich
1. Keine Maßgeblichkeit der Handelsbilanz
1.1. Bei der Körperschaftsteuer gilt ebenso wie im Einkommensteuerrecht das Prinzip der Unbeachtlichkeit der Einkommensverwendung. Aus diesem Grund darf der Steuerbilanzgewinn einer Körperschaft nicht durch offene oder verdeckte Zuwendungen an die Gesellschafter gemindert werden. Nichts anderes besagt § 8 Abs. 2 KStG 1988, der klarstellt, dass eine verdeckte Ausschüttung („vGA") ohne Einfluss auf das Einkommen einer Körperschaft ist. Nach der Judikatur ist das entscheidende Merkmal einer vGA die Zuwendung von Vermögensvorteilen durch eine Körperschaft, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverteilung erkennbar ist, die ihre Ursache aber in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen hat. Dies kommt auch in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck, die darauf abstellen, ob die Zuwendung an den Beteiligten (oder Nahestehenden) in dieser Eigenschaft oder als Vertragspartner erfolgt.
1.2. Das Gesetz trifft zu Recht keine Aussage zur handelsrechtlichen Behandlung der Zuwendung. Darauf kann es nicht ankommen: Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist im Normalfall der Steuerbilanzgewinn. Er ist nach steuerlichen Gesichtspunkten zu e...