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Krankenversicherungsbeiträge
• Beiträge zu einer privaten ausländischen Krankenversicherung sind selbst dann nicht als Werbungskosten i. S. d. § 16 Abs. 1 EStG 1988 abzugsfähig, wenn die private Krankenversicherung mit einer gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar und der Arbeitnehmer auf Grund des Arbeitsvertrages zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung verpflichtet ist. Vielmehr gehören diese Beiträge zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung. - (§ 16 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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