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Verwaltungsübertretung
• Wurde für Urlaubsentschädigungen und Urlaubsabfindungen zu Unrecht die Kommunalsteuerbefreiung in Anspruch genommen, liegt eine Verwaltungsübertretung vor. Der (handelsrechtliche) Geschäftsführer kann sich weder auf einen Rechtsirrtum noch auf eine veröffentlichte (gegenteilige) Meinung des Bundesministeriums für Finanzen berufen. - (§ 5 Abs. 1 VStG)
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