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Vorsteuer: Abzugsfähigkeit
• Das Vorliegen der in der Rechnung beschriebenen Leistung ist materielle Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit der Vorsteuer. Auf eine in diesem Zusammenhang bestehende Gutgläubigkeit des Leistungsempfängers kommt es nicht an. - (§ 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1972), (Abweisung)
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