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SWK 34, 1. Dezember 2002, Seite S 856

Prämienbegünstigter Investitionszuwachs

Die Berechnung des durchschnittlichen Investitionsvolumens

Klaus Hilber

Im Herbst dieses Jahres wurde zur Ankurbelung der Konjunktur eine Prämie für den Investitionszuwachs beschlossen. Dieser neue Investitionsanreiz basiert auf § 108 e EStG i. d. F. HWG 2002 (BGBl. I Nr. 155/2002), dabei wird ausgehend vom durchschnittlichen Investitionsniveau der „Zuwachs" an Investitionen im betreffenden Veranlagungsjahr mit einer Prämie in Höhe von 10 % vom Fiskus gefördert. Dieses Beitrag widmet sich der Berechnung des durchschnittlichen Investitionsvolumens.

1. Die Investitionszuwachsprämie (IZPr) im Überblick

Diese Prämie ist zeitlich befristet: Nur der Investitionszuwachs der Kalenderjahre 2002 und 2003 ist begünstigt.

Als prämienbegünstigte Wirtschaftsgüter kommen nur

• ungebrauchte

• körperliche Wirtschaftsgüter

• des abnutzbaren Anlagevermögens, für welche

• eine laufende Absetzung für Abnutzung (AfA)

geltend gemacht wird, in Betracht.

Dezidiert ausgeschlossen von der Begünstigung sind folgende Wirtschaftsgüter:

• Gebäude,

• geringwertige Wirtschaftsgüter, wenn für diese die Sofortabschreibung des § 13 EStG in Anspruch genommen wird,

• PWK bzw. Kombi (ausgenommen bei Fahrschul-Kfz sowie bei Kfz, die zu mindestens 80 % der gewerblichen Personenbeförderung dienen),

• Wirtschaftsgüter, die nich...

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