Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Prämienbegünstigter Investitionszuwachs
Die Berechnung des durchschnittlichen Investitionsvolumens
Im Herbst dieses Jahres wurde zur Ankurbelung der Konjunktur eine Prämie für den Investitionszuwachs beschlossen. Dieser neue Investitionsanreiz basiert auf § 108 e EStG i. d. F. HWG 2002 (BGBl. I Nr. 155/2002), dabei wird ausgehend vom durchschnittlichen Investitionsniveau der „Zuwachs" an Investitionen im betreffenden Veranlagungsjahr mit einer Prämie in Höhe von 10 % vom Fiskus gefördert. Dieses Beitrag widmet sich der Berechnung des durchschnittlichen Investitionsvolumens.
1. Die Investitionszuwachsprämie (IZPr) im Überblick
Diese Prämie ist zeitlich befristet: Nur der Investitionszuwachs der Kalenderjahre 2002 und 2003 ist begünstigt.
Als prämienbegünstigte Wirtschaftsgüter kommen nur
• ungebrauchte
• körperliche Wirtschaftsgüter
• des abnutzbaren Anlagevermögens, für welche
• eine laufende Absetzung für Abnutzung (AfA)
geltend gemacht wird, in Betracht.
Dezidiert ausgeschlossen von der Begünstigung sind folgende Wirtschaftsgüter:
• Gebäude,
• geringwertige Wirtschaftsgüter, wenn für diese die Sofortabschreibung des § 13 EStG in Anspruch genommen wird,
• PWK bzw. Kombi (ausgenommen bei Fahrschul-Kfz sowie bei Kfz, die zu mindestens 80 % der gewerblichen Personenbeförderung dienen),
• Wirtschaftsgüter, die nich...