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KFZ-Kosten: Anrechnung
• Im Falle des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 sieht das Gesetz nur eine pauschale Abgeltung vor. Damit sind nicht nur die reinen Fahrtkosten abgegolten, sondern alle Aufwendungen, die durch die Benützung des Kraftfahrzeuges entstehen. - (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988), (Abweisung)
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