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Entschädigungen
• Entschädigungen im Sinne der Bestimmmung des § 32 Z 1 EStG 1988 sind Beträge zur Beseitigung einer bereits eingetretenen oder zur Verhinderung einer sonst drohenden Vermögensminderung. Auf Initiative eines Berechtigten herbeigeführte Entschädigungen sind aber keine Entschädigungen im Sinne des § 32 Z 1 EStG 1988. - (§ 37 Abs. 2 EStG 1988), (Abweisung)
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