zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 10, 1. April 2002, Seite S 324

Gesellschaftsteuer und Kapitalberichtigung bei Stückaktien

Anmerkungen zu

Michael Kotschnigg

Eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Kapitalberichtigung) ist steuerfrei, wenn die umgewandelten Rücklagen bereits einmal der Gesellschaftsteuer („GesSt") unterlegen sind (§ 6 Abs. 1 Z 2 lit. b sublit. bb KVG), ansonsten ist sie steuerpflichtig. Bemessungsgrundlage ist der „Nennbetrag" (§ 2 steuerliches KapBG). Stückaktien haben jedoch keinen Nennbetrag (§ 8 Abs. 3 erster Satz AktG 1965). Daher gibt es für eine Kapitalberichtigung mit Stückaktien derzeit keine Bemessungsgrundlage. Dies bedeutet im Ergebnis die Steuerfreiheit solcher Vorgänge. Das ist die Kernaussage des VwGH-Erkenntnisses vom , 2001/16/0761.

1. Der Ausgangsfall

Die Bf. hat in der Hauptversammlung vom u. a. folgende Beschlüsse gefasst:

• Die Umwandlung des Nennkapitals in Stückaktien: und danach

• eine Kapitalberichtigung durch Auflösung einer freien Rücklage.

Für diesen Vorgang wurde ihr GesSt gemäß § 2 Z 2 KVG vorgeschrieben. Die dagegen erhobene Berufung blieb erfolglos. Nach Ansicht der bel. Beh. sei die Steuerpflicht nach EG-Recht, nach KVG und auf Basis der einschlägigen Judikatur gegeben.

2. Kernaussagen des VwGH

1. Der VwGH befasst sich eingangs mit dem Wesen der Stückaktien und der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Kapit...

Daten werden geladen...