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Begutachtungsentwurf zur Abfertigung neu
Steuerliche Begleitmaßnahmen sollen die Umsetzung stützen
Die Bundesregierung hat am eine Punktation zum Entwurf eines Bundesgesetzes über die betriebliche Mitarbeitervorsorge (BMVG) präsentiert, welches die Regelung der Abfertigung von Arbeitnehmern in der derzeit geltenden Form ablösen und voraussichtlich bereits am in Kraft treten soll. In einer Pressekonferenz gaben Finanzminister Grasser und Wirtschafts- und Arbeitsminister Bartenstein Details bekannt, die auf der Homepage des BMF unter www.bmf.gv.at/steuern/_startframe.htm (Service/Presse) nachzulesen sind. Am wurde ein Gesetzesentwurf zur Begutachtung verschickt. Der Text des Begutachtungsentwurfs ist auf der Homepage des BMWA unter www.bmwa.gv.at/gesetze/ges_fs.htm zu finden. Die steuerlichen Begleitmaßnahmen sind in den Artikeln 16 bis 21 geregelt.
Die Begutachtungsfrist dauert bis Ende April. Ob das Gesetz wirklich wie geplant am 1. 7. in Kraft treten kann, wird mittlerweile von vielen Seiten bezweifelt. Zu den steuerlichen Begleitmaßnahmen heißt es in einer Information des BMF vom 20. 3.:
„In Zusammenhang mit der Einführung eines Abfertigungssytems sind steuerliche begleitmaßnahmen entworfen worden. Diese stützen die Umsetzung des neuen Abfertigungssyst...