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SWK 23, 15. August 2002, Seite R 54
ErbSt: Erwerb von Todes wegen
• Abfindungen für einen Verzicht auf einen Erbteil gelten als steuerpflichtiger Erwerb von Todes wegen. - (§ 2 Abs. 2 Z 4 ErbStG), (Abweisung)
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