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Nichtabzugsfähige Aufwendungen
• Der VwGH vertritt die Auffassung, dass für eine Mitarbeiterin eines Wiener Theaters, die für die Bereiche Marketing, Sponsoring und Vertrieb verantwortlich ist, der Besuch anderer Theater gewiss unerlässlich ist. Dennoch weist der Besuch von Theaterveranstaltungen im Beschwerdefall eine zu geringe Frequenz auf, sodass eine private Mitveranlassung der Theaterbesuche gegeben ist und somit eine gemischte Veranlassung vorliegt. - (§ 20 EStG 1988), (Abweisung)
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