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Krankenversicherungsbeiträge
• Krankenversicherungsbeiträge stellen eine allgemeine Zukunftsvorsorge für Krankheitsfälle dar, die auch bei beruflicher Mitveranlassung nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind. - (§ 18 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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