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Verfahren: Schätzung
• Werden vom Finanzamt bei einer Kfz-Reparatur-Werkstätte offensichtlich nicht erfasste „Fremdeinkäufe" festgestellt, hat sie den gestellten Beweisanträgen zu folgen und bei den betroffenen Unternehmen nachzufragen, ob der Kunde anlässlich des Bareinkaufes auch auf seine Identität kontrolliert wurde. - (§ 184 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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