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Abtretung von Mietrechten aus umsatzsteuerlicher Sicht
Konsequenzen des VwGH-Erkenntnisses vom 20. 3. 2002, 99/15/0041, für die umsatzsteuerliche Behandlung von Nutzungsrechten an Grundstücken
Nach bisher in Österreich herrschender Auffassung war die Abtretung eines Mietrechts an einer Wohnung umsatzsteuerpflichtig und unterlag dem Normalsteuersatz. Mit Erkenntnis vom , 99/15/0041, hat der VwGH nun aber festgestellt, dass die Abtretung eines Mietrechts an einer Wohnung, die zu Wohnzwecken benutzt wird, dem ermäßigten Umsatzsteuersatz nach § 10 Abs. 2 Z 4 UStG unterliegt. Im Lichte der jüngeren Rechtsprechung des EuGH zu umsatzsteuerlichen Fragen im Zusammenhang mit Mietverhältnissen überrascht dieses Ergebnis nicht. Im Folgenden soll zunächst ein kurzer Überblick über die einschlägige Rechtsprechung des EuGH gegeben und anschließend auf das aktuelle Erkenntnis des VwGH eingegangen werden. In weiterer Folge werden schließlich die Konsequenzen des vorliegenden Erkenntnisses zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Nutzungsrechten an Grundstücken erläutert.
1. Rechtsprechung des EuGH
Der EuGH setzte sich in jüngerer Zeit in mehreren Urteilen mit der umsatzsteuerlichen Einordnung von Leistungen als befreiungsfähige Vermietungsumsätze auseinander, namentlich insbesondere in folgenden Urteilen:
Lubbock Fine
Im Urteil vom Rs. C-63/92 Lubbock Fine stellte der EuGH fest, dass die entgeltliche Auflösung ei...