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Nochmals: Wesentlich Beteiligte als Dienstnehmer für Kommunalsteuer und Dienstgeberbeitrag
Gesetzgeber sollte durch entsprechende Gesetzesänderung einen Beitrag zur Rechtssicherheit leisten
Immer dann, wenn sich die Anzahl der VwGH-Beschwerden zu einem Steuerthema übermäßig häuft, dürfte das Rechtsempfinden der betroffenen Steuerpflichtigen in größerem Ausmaß gestört sein. Jüngstes Beispiel ist die Einstufung wesentlich Beteiligter an Kapitalgesellschaften i. Z. m. ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft als „Dienstnehmer".
Natürlich verweigert man der betroffenen Gruppe von Steuerpflichtigen den privilegierten Status des Dienstnehmers z. B. im Bereich der Reisespesen oder der Besteuerung von Sonderzahlungen. Hier kann man aus gutem Grunde von der Unehrlichkeit des Gesetzgebers sprechen. Was sich aber der Verwaltungsgerichtshof i. d. Z. leistet, ordne ich als politische Rechtsprechung einerseits oder als Festhalten an einer Fehlentscheidung andererseits, jedenfalls als absolute Praxisferne ein.
Bereits in SWK-Heft 18/2001, Seite S 473 habe ich die wesentlichen Argumente i. Z. m. der Beurteilung eines wesentlich beteiligten Geschäftsführers als möglicher Dienstnehmer vorgebracht. Erfreulich waren die vielen zustimmenden Reaktionen aus dem Kollegenkreis, überraschend die ausbleibenden Artikel in der Fachliteratur. Umso mehr freute mich Beisers Beitrag in SWK-Heft 20/21/2002,...