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Gewinnermittlung: Anschaffungskosten
• Auch bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG sind die Anschaffungskosten von abnutzbarem Anlagevermögen nicht nach Maßgabe der Zahlung Betriebsausgaben, sondern im Wege der AfA abzusetzen. Gemäß § 6 Z 11 leg. cit. gehört die Vorsteuer, soweit sie abgezogen werden kann, nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes, auf dessen Anschaffung oder Herstellung sie entfällt. Sie ist somit als Betriebsausgabe im Zeitpunkt ihres Abflusses zu behandeln. - (§ 4 Abs. 3 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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