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Geschäftsführer: DB
• Auch eine zusätzlich zum 14-mal jährlich ausbezahlten Geschäftsführerbezug stundenweise abgerechnete „Werkleistung" eines Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführers ist als weitere Vergütung dem Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag zu unterwerfen. - (§ 41 Abs. 1 FLAG), (Abweisung)
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