Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Geschäftsführerbezug: DB
• Zur Frage der Vertretungsbefugnis i. Z. m. der DB-Pflicht von Geschäftsführerbezügen ist festzuhalten, dass es nicht unüblich ist und einem Dienstverhältnis nicht entgegensteht, wenn sich leitende Angestellte, insbesondere Geschäftsführer, bei bestimmten Verrichtungen vertreten lassen können. - (§ 41 Abs. 2 FLAG), (Abweisung)
()