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Geschäftsführerbezug: DB
• Erfolgt i. Z. m. der Frage der DB-Pflicht von Bezügen eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers eine regelmäßige Entlohnung und wird eine vereinbarte „Liquiditätsklausel" (Verschlechterung der Liquiditätslage) völlig unbestimmt formuliert, lässt dies nicht den Schluss auf ein erhebliches Unternehmerrisiko zu. - (§ 41 Abs. 2 FLAG), (Abweisung)
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