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SWK 2, 10. Jänner 2002, Seite R 5

Universitätszentrum: Kommunalsteuer

Der von der Donau-Universität Krems betriebene Betrieb des Universitätszentrums für Weiterbildung ist nicht kommunalsteuerpflichtig. - (§ 3 Abs. 3 KommStG 1993), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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