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SWK 2, 10. Jänner 2002, Seite S 56

BMF zur Energieabgabenvergütung

Kein Raum für die Bildung einer Rückstellung durch die betroffenen Produktionsbetriebe

(BMF) - Im Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom zum österreichischen Energieabgabenvergütungsgesetz wurde festgestellt, dass die österreichische Energieabgabenvergütung auf Grund der Einschränkung auf produzierende Betriebe als staatliche Beihilfe anzusehen ist.

Der Ministerrat hat am 11. Dezember beschlossen, dass dem Nationalrat der Entwurf einer gesetzlichen Regelung vorgelegt werden wird, die gewährleistet, dass es zu keiner Rückzahlung der bisher bereits vergüteten Energieabgaben durch die Betriebe kommt. Für die Zukunft wird dem Nationalrat ein Rückvergütungssystem vorgeschlagen werden, welches allen Betrieben offen steht, daher als allgemeine steuerpolitische Maßnahme gilt und somit keine staatliche Beihilfe mehr darstellt.

Darüber hinaus hat der Verfassungsgerichtshof in Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofes in seinem Erkenntnis vom ausgeführt, dass Unternehmen (Betrieben), deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht, die beantragte Energieabgabenvergütung zu Recht gewährt wurde.

Unter diesem Blickwinkel kann eine Rückzahlung de...

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