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Vorsteuerabzug einer gemischten Holding
EuGH stellt umfassenden Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding fest
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Beteiligungskonzernen ist ein ständiger Diskussionspunkt in der Beratungspraxis sowie vor allem auch im Zuge von Betriebsprüfungen. Im Mittelpunkt des Interesses stehen dabei konzernleitende Holdinggesellschaften, die neben dem Beteiligungsbereich entweder eigenständige Dienstleistungen gegenüber den Konzerngesellschaften erbringen oder sogar über einen eigenen operativen Bereich verfügen (sog. geschäftsleitende Holdings). Die Präsenz dieser Frage zeigt sich schließlich auch in der Vielzahl der dazu ergangenen Urteile des VwGH und des EuGH. Mit seinem jüngsten Urteil vom Cibo Participations hat der EuGH nunmehr u. E. eine wesentliche Klarstellung über den Umfang des Vorsteuerabzugs derartiger Holdinggesellschaften getroffen. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den Auswirkungen dieses Urteils auf die österreichische Beratungs- und Verwaltungspraxis.
1. Verwaltungspraxis und Judikatur zum Vorsteuerabzug geschäftsleitender Holdinggesellschaften
Nach Auffassung der österreichischen Finanzverwaltung sind Holdinggesellschaften (Beteiligungsholdings) keine Unternehmer, weil sie im Wirtschaftsleben nicht mit Leistungen in Erscheinung treten. Unt...