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Die Veräußerung von Anteilsrechten an Agrargemeinschaften
Überlegungen zur Erfassung von Veräußerungsgewinnen
Meine Beiträge in den SWK-Heften 29/2000 und 8/2001 behandelten Fragen zur Einkommensbesteuerung von Anteilsberechtigten an (mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten) Agrargemeinschaften. Offen blieb die ertragsteuerliche Behandlung der Veräußerung solcher Anteilsrechte.
1. Veräußerung eines Anteilsrechtes zusammen mit einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb
Wird eine Stammsitzliegenschaft (agrargemeinschaftliche Liegenschaft) -also eine Liegenschaft, an deren Eigentum die Mitgliedschaft an einer Agrargemeinschaft (Anteilsrecht) gebunden ist -veräußert, so geht dadurch auch das Anteilsrecht auf den Erwerber über.
Nach den EStR 2000 gehören Anteilsrechte an Agrargemeinschaften bei Land- und Forstwirten -ungeachtet der nur für die Ermittlung des Einheitswertes des landwirtschaftlichen Betriebes geltenden Bestimmung des § 30 Abs. 2 Z 6 BewG 1955 -schon wegen ihres inneren Zusammenhanges (Gebundenheit) mit den Stammsitzliegenschaften zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen. Bei Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, in dessen Betriebsvermögen sich eine Stammsitzliegenschaft befindet, richtet sich die Ermittlung des Veräußerungsgewinnes nach § 24 EStG 1988. Werden dabei stille Reserven aus Anteils...