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SWK 2, 10. Jänner 2002, Seite S 27

Gewährung eines Forschungsfreibetrags im Rahmen einer Betriebsprüfung

Sanierung von mangelnden Anspruchsvoraussetzungen

Felix Blazina

Im § 4 Abs. 4 Z 4 EStG finden sich jene Regelungen, die es dem Steuerpflichtigen ermöglichen, einen Forschungsfreibetrag (FFB) als Betriebsausgabe geltend zu machen. Der FFB steht für Aufwendungen zur Entwicklung oder Verbesserung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen (Forschungsaufwendungen) zu, wobei der Gesetzgeber letzterer Anspruchsvoraussetzung besonderes Augenmerk widmet: Der volkswirtschaftliche Wert der angestrebten oder abgeschlossenen Erfindung ist nämlich durch eine Bescheinigung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit (vormals BM für wirtschaftliche Angelegenheiten) nachzuweisen. Was nicht im Gesetz steht ist der Zeitpunkt, zu dem eine solche Bescheinigung vorliegen muss, damit der FFB auch gewährt werden kann. Muss die Bescheinigung bereits zum Bilanzstichtag oder zum Zeitpunkt der Abgabe der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuererklärung vorhanden sein oder kann man die ministerielle Bestätigung auch im Zuge eines Berufungs- oder Betriebsprüfungsverfahrens nachreichen?

1. Zweifelhafter Ausweg: Erteilter Patentschutz

Zwar findet sich im EStG keine Aussage hinsichtlich des Zeitpunktes, dafür wird ein Umstand angeführt, der eine Bescheinigung des Wirtschaftsministeriums entbehrlich mach...

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