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SWK 2, 10. Jänner 2002, Seite T 12

Beseitigung der beitragsfreien Mitversicherung für Ehegatten nicht verfassungswidrig

(VfGH) - Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom , B 998/01, die Beschwerde eines Pensionsbeziehers gegen einen Bescheid abgewiesen, mit welchem die Verpflichtung zur Entrichtung von zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträgen für die mitversicherte Ehefrau ausgesprochen worden war. In der Begründung dieses Erkenntnisses räumt der Gerichtshof zwar ein, dass durch die im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2001 verfügte Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung ein seit 1917 geltender Rechtszustand ver-ändert worden sei; er verneinte jedoch eine Verletzung des Vertrauensschutzes im Sinne seiner ständigen Rechtsprechung, weil kein übermäßig intensiver Eingriff vorliege. Der Verfassungsgerichtshof verwies in diesem Zusammenhang auf die Höhe des Pensionsbeitrages von 3,4% sowie auf seine die Lohnsteuer vermindernde Wirkung; auch habe der Gesetzgeber für Bezieher niedriger Einkommen die Möglichkeit einer Herabsetzung der Beitragszahlung bis zur gänzlichen Befreiung vorgesehen.

Die Zweckbindung der Beiträge für Zwecke der Krankenanstaltenfinanzierung konnte der Verfassungsgerichtshof im Hinblick auf die Verpflichtung der sozialen Krankenversicherung, Anstaltspfl...

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