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SWK 2, 10. Jänner 2002, Seite T 11

Bundes-Wertpapieraufsicht teilweise als verfassungswidrig aufgehoben

(VfGH) - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Teile des Wertpapieraufsichtsgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben. Mit diesem Gesetz waren Aufgaben der Gewerbepolizei und der Wirtschaftsaufsicht sowie auch Zuständigkeiten zur Verhängung von damit zusammenhängenden Verwaltungsstrafen der „Bundes-Wertpapieraufsicht" (BWA) übertragen worden. Diese Aufgaben wurden damit aus der staatlichen Verwaltungsorganisation ausgegliedert und einer eigenen „Anstalt des öffentlichen Rechts" eingeräumt.

Diese Konstruktion bewirkt, dass dem zuständigen Bundesminister - das ist im vorliegenden Fall der Finanzminister - nur eine beschränkte Leitungs- und Aufsichtsbefugnis zukommt und damit auch die Verantwortlichkeit des Ministers gegenüber dem Parlament eingeschränkt wird. Dies verletzt - wie der VfGH nunmehr festgestellt hat - die Verfassung und führte zur Aufhebung einzelner Bestimmungen des Gesetzes.

Der Gerichtshof hat jedoch nicht die gesamte Wertpapieraufsicht als verfassungswidrig erkannt, sondern nur jene Bestimmungen, die diese Einrichtung zu einer selbständigen juristischen Person machen, sie also quasi „neben" den Minister stellen. Gegenüber einer „unselbständigen Einrichtung" der Wertpap...

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