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Die steuerlichen Neuerungen ab 2002
Wie jedes Jahr bringt auch 2002 viele Änderungen auf steuerlichem Gebiet mit sich
Nicht nur das Euro-Steuerumstellungsgesetz und die Euro-Steuerumstellungsverordnung, sondern auch das Abgabenänderungsgesetz 2001 beeinflussen die steuerlichen Strategien ab dem Jahr 2002. Zur leichteren Orientierung in der täglichen Praxis werden in der Folge punktuell einige wichtige Neuerungen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) aufgelistet.
A. STEUERÄNDERUNGEN FÜR UNTERNEHMER
Investitionen
• Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten in Höhe von 400,00 € (= 5.504,12 S) können nunmehr sofort abgesetzt werden.
• Die nur erlassmäßig geregelte (Rz. 4771 EStR 2000), aber vom VwGH bestätigte ertragsteuerliche Angemessenheitsgrenze für die Anschaffungskosten von PKWs und Kombis beträgt nunmehr 34.000,00 € (= 467.850,20 S). Konsequenterweise beträgt der Sachbezugswert für die Privatnutzung arbeitgebereigener Kraftfahrzeuge nunmehr maximal 510,00 € pro Monat.
• Die Angemessenheitsgrenze für geknüpfte Teppiche und Tapisserien (Rz. 4795 EStR 2000) beträgt pro m~ 730,00 € (= 10.045,02 S).
• Bei Anschaffungskosten von einzelnen Antiquitäten bis 7.300,00 € (= 100.450,19 S) unterbleibt in der Regel die Angemessenheitsprüfung der Höhe nach.
Sozialleistungen an Arbeitnehmer als Betriebsausgaben
• Die Aufwendungen für die Zukun...