Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Schenkung: Wohnrecht
• Wird die Dienstbarkeit des lebenslänglichen und unentgeltlichen Wohnungsgebrauchsrechtes im Rahmen eines Übergabevertrages eingeräumt, ist die Einräumung des Wohnungsrechtes als Schenkung anzusehen. - (§ 3 Abs. 1 Z 3 ErbStG), (Abweisung)
()