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SWK 22, 1. August 2002, Seite R 51
Schenkung: Widerruf
• Es ist auf die ständige hg. Judikatur zu verweisen, wonach es darauf ankommt, dass in einem Schenkungsvertrag Widerrufsgründe ausdrücklich vereinbart werden. - (§ 33 ErbStG), (Abweisung)
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